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Handwerkerleistungen steuerlich absetzen – So geht es

Seit 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, indem Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro jährlich können abgesetzt werden, wovon maximal 20 Prozent, also bis zu 1.200 Euro erstattet werden. Hier finden Sie alles Wissenswerte.

Handwerkerrechnungen

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Eigentümer und Mieter können gleichermaßen Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie im Privathaushalt durchgeführt wurden. Für Steuerermäßigungen können Modernisierungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Renovierungsmaßnahmen und Arbeiten die in einem bestehenden Haushalt etwas Neues schaffen herangezogen werden. Vermieter haben weitere steuerliche Vorteile. Der steuerliche Abzug ist nicht mehr möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebskosten, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gelten gemacht wurden.

Steuererklärung

Das sollten Sie wissen:

  • Staatlich gefördert werden Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen und seit Januar 2014 auch Arbeiten die in einem bestehenden Haushalt etwas Neues schaffen. Der Neubau eines Hauses beispielsweise ist davon ausgeschlossen – von der Errichtung bis zur Fertigstellung.
  • In den 1.200 Euro, die Mieter und Eigentümer jährlich absetzen dürfen, sind Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten mit inbegriffen. Materialkosten können nicht abgesetzt werden.
  • Vermieter dürfen Handwerkerkosten für jegliche Baumaßnahme von der Steuer absetzen. Sie dürfen die komplette Rechnung absetzen, inklusive Materialkosten.
  • Bei Vorlage der Handwerkerrechnungen müssen Mehrwertsteuer und Lohnkosten extra ausgewiesen sein.
  • Der Auftraggeber muss per Kontoauszug oder gestempelter Überweisungsdurchschrift nachweisen, dass die Rechnung mittels Überweisung bezahlt wurde. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.